jan 1, 2005 - Zuwanderungsgesetz
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2002 entscheidet der Bundesverfassungsgesetz, dass das Zuwanderungsgesetz aufgrund eines Formfehlers nicht rechtskräftig ist. Erst 2004 einigen sich die Parteien auf einen neuen Gesetzesentwurf. Das Zuwanderungsgesetz tritt schließlich 2005 in Kraft. Erstmals werden darin Konzepte zur sprachlichen Integration von Migrant*innen gesetzlich verankert. Die zwei zentralen Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes sind das Aufenthaltsgesetz (für Drittstaatsangehörige) und das EU-Freizügigkeitsgesetz (für EU-Bürger*innen). Zudem wurden das Asylverfahrensgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz, das Staatsangehörigkeitsgesetz sowie das Bundesvertriebenengesetz reformiert.
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Migrations- und Integrationsgeschichte in Deutschland
Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, Mediendienst...
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