jan 1, 1997 - Dublin-Übereinkommen
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Das Dublin-Übereinkommen tritt 1997 in Kraft und regelt die Zuständigkeit für die Prüfung eines in der EU gestellten Asylantrags. Meist ist das Land zuständig, das der oder die Geflüchtete zuerst betreten hat.
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Migrations- und Integrationsgeschichte in Deutschland
Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, Mediendienst...
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