1455-1456: Papst Callixt III. genehmigt einen neuen Prozess und gestattet Johannas Mutter und Brüdern, die Umstände ihres Prozesses zu untersuchen.
07.11.1455: Der Wiederaufnahmeprozess gegen Johanna beginnt. 17.11.1455: Paris. Guillaume d'Estouteville, päpstlicher Legat in Frankreich 14, eröffnet die erste Sitzung des neuen Prozesses. 12.12.1455: Der Prozess wird nach Rouen verlegt. 28.01.1456: Die Untersuchung beginnt in Domrémy. 12.02.1456 - 16.03.1456: Untersuchung in Orléans.
07.07.1456: Rouen. Der Prozess wird vertagt und der Prozess von 1431 wird aufgrund von Verfahrensfehlern für nichtig erklärt.