aug 17, 1186 - Georgenberger Handfeste
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Die Georgenberger Handfeste ist eine von zwei Urkunden, die am 17. August 1186 auf dem Georgenberg in Enns (heute Schlosspark Ennsegg) ausgestellt wurden.
Die größere der beiden Urkunden, die Georgenberger Handfeste genannt wird, berichtet über eine Abmachung zwischen dem Herzog der Steiermark, Ottokar IV. aus dem Geschlecht der Traungauer, und dem Herzog von Österreich, Leopold V. aus dem Geschlecht der Babenberger. Der kinderlose und unheilbar kranke Ottokar vererbte sein Herzogtum an Leopold und dessen Sohn Friedrich mit der Bestimmung, dass Österreich und die Steiermark für immer ungeteilt bleiben sollten. Die kleine Georgenberger Urkunde erwähnt ebenfalls den Entschluss Ottokars, Leopold und Friedrich zu seinen Erben einzusetzen, und setzt fest, dass die schriftlich festgelegten Rechte der Ministerialen und Landleute unangetastet bleiben sollen. Auch die Rechte des städtischen Bürgertums wurden erstmals schriftlich festgelegt; unter anderem das Erbrecht und verschiedene Fragen der Gerichtsbarkeit. Die Georgenberger Handfeste wurde daher auch als erster Ansatz eines „Bürgerlichen Gesetzbuches“ bezeichnet
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