jan 8, 1794 - 1794: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten tritt in Kraft
Description:
Plan Friedrichs des II.
Streben nach Vollständigkeit
sollte für Bürger verständlich sein, lehrbuchartig, keinen Raum für Auslegung, Rechtsfortbildung oder Kommentierung durch Rechtsprechung
--> Willkürvermeidung, Erfüllung des Sozialauftrags
Pflicht des Richters zur Vorlage von Auslegungsfragen an eine Gesetzkommission (1798 aufgehoben)
galt subsidiär
von Carmer/ Svarez verfasst
19.194 Paragraphen
Regelung von Zivil- und Handelsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht
im Wesentlichen gemeines Recht (usus modernus), Einfluss von Vernunftrechtslehre insb. von Pufendorfs, Thomasius' und Wolffs
gute Aufnahme in Praxis, Ablehnung durch Wissenschaft
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Deutsche Rechtsgeschichte
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