jan 11, 1495 - 1495: Ewiger Landfriede, Gründung des Reichskammergerichts
Description:
Maximilian I.
Untersagung des Fehderechts (aber auch noch im 16. Jh zahlreiche Fehden)
peinliche Strafen für Friedensbruch
In Speyer, dann Wetzlar
zur Wahrung des Ewigen Landfriedens
--> nach Gottesfrieden der Kirche
sollte Blutrache, Fehderecht beenden
konkurrierend mit Reichshofrat: Streitigkeiten zwischen Reichsständen, Rechtsmittel (Appellationen) gegen Entscheidungen von Gerichten der Territorien
--> aber verbreitet privilegia de non appellando/ de non evocando
Untertanenprozesse
Zulassungsprüfung zum RKG Ursprung der deutschen Juristenausbildung
1 Richter (Fürst), idealerweise 16 Urteiler
Hälfte sollten Adelig, Hälfte gelehrte Juristen sein
Kameralistik: Veröffentlichung und Kommentierung von Urteilen des RKG durch dessen Mitglieder
Einrichtung von eigenen Obergerichten mit Verfahrensordnung nach Muster der RKGO in Staaten mit privilegium de non appellando
zB Kurpfälzer Landrecht 1582
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