jan 1, 2000 - Neues Staatsangehörigkeitsrecht
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Mit Anfang des Jahres 2000 ist das neue Staatsangehörigkeitsrecht gültig, dass die Staatsangehörigkeit nicht mehr ausschließlich nach dem Prinzip der Vererbung, sondern auch nach dem Territorialprinzip, regelt. Dadurch erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren dauerhaft in Deutschland ansässig ist. Zudem wird die Einbürgerungsfrist verkürzt. Bereits ein Jahr nach der Reform stieg die Zahl der Einbürgerungen um 30 Prozent.
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