dec 21, 1972 - Grundlagenvertrag zwischen Bundesrepublik und DDR
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Die Staatssekretäre Egon Bahr (BRD) und Michael Kohl (DDR) unterzeichnen in Ostberlin den Grundlagenvertrag, der am 21. Juni 1973 in Kraft tritt. Er regelt das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten neu. So verpflichten sich beide Seiten "zu gutnachbarlichen, gleichberechtigten Beziehungen sowie zum gegenseitigen Verzicht auf Gewalt". Ausdrücklich betont wird die Achtung der territorialen Integrität und Unverletzlichkeit der innerdeutschen Grenze. In Bonn und Ostberlin werden Ständige Vertretungen der jeweils anderen Seite eröffnet, die aber keine Botschaften sind. Dies unterstreicht den besonderen Charakter der deutsch-deutschen Beziehungen. Der Bundestag stimmt dem Grundlagenvertrag gegen Vorbehalte der CDU/CSU am 11. Mai 1973 mehrheitlich zu. Bahr sagt: "Bisher hatten wir keine Beziehungen, jetzt werden wir schlechte haben – und das ist der Fortschritt."
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