7 дек 1970 г. - Warschauer Vertrag (Bundesrepublik und Polen) und Kniefall Brandts
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Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Warschauer Vertrag) ist ein bilateraler Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen. Das Abkommen war auf bundesdeutscher Seite einer der Ostverträge, mit denen im Rahmen der neuen Ostpolitik eine Entspannungspolitik betrieben wurde. Darin sicherte die Bundesrepublik die auf der Potsdamer Konferenz zwischen den Siegermächten vereinbarte Oder-Neiße-Linie faktisch als Westgrenze Polens zu, indem beide Länder bekräftigten, dass ihre Grenzen unverletzlich sind. Sie verpflichten sich, keine Gebietsansprüche zu erheben, und bekennen sich zur Gewaltfreiheit im Sinne der Vereinten Nationen.
Willy Brandt setzt mit seinem historischen Kniefall ein Zeichen für die Aussöhnung beider Staaten.(siehe Abbildung)
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