1 gen 1980 anni - Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge
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1980 trat das "Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge" (Kontingentflüchtlingsgesetz) in Kraft. Sogenannte "Kontigentflüchtlinge" mussten dadurch keinen Asylantrag stellen und erhielten einen dauerhafte Aufenthalts- sowie eine Arbeitserlaubnis.
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