Rezeption des römisch(-kanonischen) Rechts in Europa (3 août 1000 – 3 avr. 1500)
Description:
Verbreitung nicht "von oben nach unten", nicht durch Kaiser gesetzt (Lotharische Legende, im 17. Jahrhundert von Hermann Conring aufgelöst)
gemeines Recht (ius commune) galt subsidiär zum Partikularrecht, wurde allerdings oft angewandt weil Partikularrecht nicht nachweisbar (aufgeschrieben) war
begründete Vermutung, dass römisches Recht galt, solange kein Partikularrecht nachgewiesen werden konnte
Ausgehend von Oberitalien/Südfrankreich
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Deutsche Rechtsgeschichte
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