18 févr. 2019 - BaFin erlässt zweimonatiges Verbot von Leerverkäufen mit Wirecard-Aktien
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S. 196: Am 18. Februar des Jahres 2019 erlässt die altehrwürdige BaFin, Hüterin der deutschen Aktienkultur und Schutzschild der Banken, ganz hochoffiziell eine „Allgemeinverfügung (...) wonach es ab sofort verboten ist, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG (...) zu begründen oder bestehende Netto- Leerverkaufspositionen zu erhöhen.“ Die BaFin verbietet Shortselling bei der Wirecard-Aktie – das hat es in Europa noch nie gegeben. Wirecard-Magie.
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