jan 1, 2016 - Integrationsgesetz
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Im August 2016 tritt das Integrationsgesetz in Kraft, u.a. beinhaltet es folgende Punkte: Anerkannte Flüchtlinge dürfen ihren Wohnort für drei Jahre nicht wählen (Wohnsitzauflage). Asylbewerber*innen können zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden. Anerkannte Flüchtlinge erhalten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erst nach fünf (statt nach drei) Jahren, wenn sie "gut integriert" sind.
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Migrations- und Integrationsgeschichte in Deutschland
Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, Mediendienst...
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