Rezeption des römisch(-kanonischen) Rechts in Europa (3 Aug 1000 Jahr – 3 Apr 1500 Jahr)
Beschreibung:
Verbreitung nicht "von oben nach unten", nicht durch Kaiser gesetzt (Lotharische Legende, im 17. Jahrhundert von Hermann Conring aufgelöst)
gemeines Recht (ius commune) galt subsidiär zum Partikularrecht, wurde allerdings oft angewandt weil Partikularrecht nicht nachweisbar (aufgeschrieben) war
begründete Vermutung, dass römisches Recht galt, solange kein Partikularrecht nachgewiesen werden konnte
Ausgehend von Oberitalien/Südfrankreich
Zugefügt zum Band der Zeit:
Deutsche Rechtsgeschichte
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