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August 1, 2025
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11 Jan 1495 Jahr - 1495: Ewiger Landfriede, Gründung des Reichskammergerichts

Beschreibung:

Maximilian I.
Untersagung des Fehderechts (aber auch noch im 16. Jh zahlreiche Fehden)
peinliche Strafen für Friedensbruch

In Speyer, dann Wetzlar
zur Wahrung des Ewigen Landfriedens
--> nach Gottesfrieden der Kirche
sollte Blutrache, Fehderecht beenden

konkurrierend mit Reichshofrat: Streitigkeiten zwischen Reichsständen, Rechtsmittel (Appellationen) gegen Entscheidungen von Gerichten der Territorien
--> aber verbreitet privilegia de non appellando/ de non evocando
Untertanenprozesse

Zulassungsprüfung zum RKG Ursprung der deutschen Juristenausbildung

1 Richter (Fürst), idealerweise 16 Urteiler
Hälfte sollten Adelig, Hälfte gelehrte Juristen sein

Kameralistik: Veröffentlichung und Kommentierung von Urteilen des RKG durch dessen Mitglieder
Einrichtung von eigenen Obergerichten mit Verfahrensordnung nach Muster der RKGO in Staaten mit privilegium de non appellando
zB Kurpfälzer Landrecht 1582

Zugefügt zum Band der Zeit:

Datum:

11 Jan 1495 Jahr
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~ 530 years ago