1 Mai 1945 Jahr - Vorläufige Verfassung
Beschreibung:
gewaltverbindenden Einheitsstaat
1. Verfassungs- Überleitungsgesetz
Setzte das B-VG 1920 in der Fassung 1929 sowie das übrige Bundesverfassungsrecht nach dem Stand der Gesetzgebung von 1933 wieder
Behörden-Überleitungsgesetz 1945
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Datum: