1 Sept 1972 Jahr - "Maulkorb"-Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Beschreibung:
'Ein Arbeitnehmer darf in Ausübung des Grundrechts (der Meinungsfreiheit) den Interessen des Arbeitgebers nicht zuwiderhandeln oder diese beeinträchtigen.' (Bastian, S. 162)
Zugefügt zum Band der Zeit:
Datum: