3 St. 38 Min, 13 März 1950 Jahr - Artikel 118 des Grundgesetzes
Beschreibung:
In dem Artikel 118 hieß es, es könne abweichend von der in Artikel 29 geregelten Länderneugliederung durch Vereinbarung der drei südwestdeutschen Länder zu einer Neugliederung des südwestdeutschen Gebiets kommen. Ohne eine Vereinbarung werde die Neugliederung durch ein Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehe. Im April 1950 stimmten die Allierten dem Gesetz zu.
Zugefügt zum Band der Zeit:
Datum:
3 St. 38 Min, 13 März 1950 Jahr
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