25 Sept 1554 Jahr - Augsburger Religionsfrieden
Beschreibung:
Reichsgesetz des HRR
- Landesfürsten entscheiden die Konfession für die Untertanen, wenn Untertan die Konfession nicht annimmt, muss er Hab & Gut zurücklassen & auswandern ("cujus regio, ejus religio)
- Augsburger Religionsbekenntniss dem röm.-kath. gleichberechtigt
Zugefügt zum Band der Zeit:
Datum: